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Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung

auf grünem Hintergrund ein Umriss der Sachsenkarte sowie ein Piktogramm einer Lupe mit einem Graphen, mit der Aufschrift Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung

Gemäß dem Artikel 84 der Sächsischen Verfassung, ist der Bereich »Stadtentwicklung« eines der Kernstücke der kommunalen Selbstverwaltung.

Mit den sich stetig ändernden gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen der Stadtentwicklung, sind immer wieder neue strategische Anpassungen erforderlich. Vielfältige Herausforderungen, die in jüngerer Zeit zunehmend den gesellschaftlichen Zusammenhalt auf die Probe stellen, muss die Stadtentwicklung im Zusammenspiel ihrer Akteure vorausschauend gestalten. Das sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) unterstützt Städte und Gemeinden dabei mit strategisch ausgerichteten Förderprogrammen.

Das SMR stellt den sächsischen Städten und Gemeinden einen Handlungsleitfaden zur Erstellung und Fortschreibung von integrierten Stadt- und Gemeindeentwicklungskonzepten (INSEK/INGEKO) zur Verfügung. Dieser Handlungsleitfaden gibt vor allem kleineren und mittleren sächsischen Kommunen praktikable Empfehlungen zur Erstellung und Umsetzung von INSEKs/INGEKOs.
Am Ende der Erarbeitung sollte ein gesamtgemeindliches, inhaltlich schlüssiges Konzept stehen, das in Analyse, Prognose und Strategie die lokale Problemlage der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde widerspiegelt und passgenaue Ziel und Maßnahmen einer zukünftigen Entwicklung formuliert. Es dient somit als Basis für kommunales Verwaltungshandeln.

Ein INSEK/INGEKO dient der Aushandlung und Definition gemeinsamer Wette und Entwicklungsziele. Es soll die fachübergreifenden Belange der Stadtentwicklung mit den meist bereits vorhanden sektoralen Fachplanungen verknüpfen.
Zentraler Anspruch des integrierten Ansatzes in der Stadt- und Gemeindeentwicklung ist es, eine bürgernahe, lokalspezifische Entwicklungsstrategie unter Berücksichtigung übergeordneter fachpolitischer sowie siedlungsräumlicher Zielstellungen zu entwickeln.

Ein aktuelles, vom Stadtrat beschlossenes INSEK/INGEKO ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Bund-Länder-Städtebauförderung. Dies kann im Grundsatz von allen Städten und Gemeinden in Sachsen ab einer Größe von 2.000 Einwohnern in Anspruch genommen werden. Eine Möglichkeit, die auch kleinere ASSKomm-Kommunen nutzen können.

Ausführliche Informationen zum Handlungsleitfaden INSEK sowie zu dessen Prozess, Aufbau und Anwendung sind unter folgenden Seiten zu finden:

Integrierte Gemeindeentwicklung - Bauen und Wohnen in Sachsen - sachsen.de
Stadtentwicklung - Bauen und Wohnen in Sachsen - sachsen.de
Für Städte und Gemeinden - Bauen und Wohnen in Sachsen - sachsen.de

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