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Alkoholkonsumverbotszone

ASSKomm-Grafik mit fünf Figuren, die ein Schild hochhalten auf dem "Allianz Sichere Sächsische Kommunen" steht. © LPR

Im Rahmen der Landesstrategie ASSKomm kam in Beratungsgesprächen immer wieder die Problematik der Einrichtung von Alkoholkonsumverbotszonen ins Gespräch. Verschiedene Ursachen hatten in den letzten Jahren zur Aufhebung frisch eingerichteter Zonen geführt. Es galt Wege zu finden, die Kommunen auf diesem Gebiet zu unterstützen.
Die Komplexität der Aufgabe, die vorher zu tätigenden Prüfungshandlungen und die Erstellung einer zielführenden Belastungsanalyse bedürfen der Zusammenarbeit vieler Partner. In enger Zusammenarbeit mit dem Referat 36 des sächsischen Innenministeriums (SMI), der Landesdirektion Sachsen, der Polizeidirektion Zwickau und dem Landesfachausschuss für Suchtprävention organisierte das ASSKomm-Team eine Online-Informationsveranstaltung am 10. Juni 2022, an der 41 Vertreter: innen aus 30 Kommunen teilnahmen.
Wer sich erhofft hatte, dass die Handlungsempfehlungen einen einfachen Weg aufzeigen, dessen Erwartungen wurden nicht erfüllt. Denn die Einrichtung einer Alkoholkonsumverbotszone ist ein sehr intensiver Eingriff in die Handlungsfreiheit.  Daher ist die Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme unabdingbar. Präventive Maßnahmen als milderes Mittel, die Erstellung eines Lagebildes und einer Belastungsanalyse für die vorgesehene Örtlichkeit verlangen eine frühzeitige Zusammenarbeit von Kommunalverwaltung, Polizei, Landratsamt und Partnern der Suchtprävention.
Die Vertreter:innen des SMI (Referat 36) und der Landesdirektion erläuterten daher die rechtlichen Bedingungen für die erfolgreiche Errichtung einer Alkoholkonsumverbotszone. Die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der polizeilichen Zuarbeit an Daten zeigte der Vertreter der Polizeidirektion Zwickau auf.
Zusätzlich zu den rechtlichen Schritten ist und bleibt die Prävention mit einem wichtigen Bestandteil kommunaler Suchtprävention. Präventionsmaßnahmen im Vorfeld und ständig begleitend zu den rechtlichen Schritten können den Erfolg von Alkoholkonsumverbotszonen bei ihrer Errichtung und während des Bestehens unterstützen. Der Vertreter des Landesfachausschusses machte deutlich, dass Alkoholkonsumverbotszonen bestenfalls eine kurzfristige Lösung sein können. Denn die Erfahrung zeigt, dass die Probleme nur an andere Stellen verdrängt werden. Zielführender ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes zur ressortübergreifenden Prävention des Alkoholmissbrauchs auf kommunaler Ebene. Das ASSKomm-Team steht bei Bedarf auch dazu beratend und unterstützend zur Verfügung.

Nach der Begrüßung und dem Einstieg

  • hat Torsten Kosuch vom LPR über Prüfungshandlungen in Vorbereitung der Erarbeitung einer Belastungsanalyse referiert. Die Zielgruppen waren vor allem jugendliche Gruppen und Menschen in der Trinkszene.
  • hat Frau Fischer des Weiteren von der Landesdirektion Sachsen und Herr Zorn vom sächsischen Staatsministerium des Innern einen Vortrag zum Thema »Rechtliche Betrachtung der Einrichtung einer Alkoholkonsumverbotszone« gehalten.
  • anschließend hat Herr Schadock von der Polizeidirektion Zwickau, Referat 3, die Möglichkeiten des Polizeivollzugsdiensts zur Bereitstellung von Daten und der Unterstützung zur Erhebung von Daten, vorgestellt.
  • darauffolgend hat Sirko Schamel, von dem Landesfachausschuss Sucht, über Begleitende und alternative Maßnahmen zur Suchprävention und Erfahrungen im Umgang mit den Zielgruppen referiert.
  • informierte Torsten Kosuch vom LPR abschließend über eine Zusammenfassung und Vorstellung der Handlungsempfehlung.

Zusätzlich hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, offene Fragen zu stellen und sich an einer Diskussion, rund um das Thema, zu beteiligen.

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