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Sicherheit versus Energiesparen

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Deutschland befindet sich in einer Energiekrise, weil sich Erdöl, Gas und Strom innerhalb kurzer Zeit stark verteuert haben und damit alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens in unterschiedlicher Art und Weise und mit unterschiedlichen Auswirkungen entweder schon betroffen sind oder es noch sein werden.

Das Thema »Senkung des Energieverbrauchs von Beleuchtungsanlagen im öffentlichen Raum« nimmt bei der Sicherung der Energieversorgung einen zunehmenden Stellenwert ein. Die sächsischen Kommunen sind bei der Umsetzung dieser Energiesparmaßnahmen intensiv gefragt.

Energieeffizienz bei kommunaler Beleuchtung

Eine weiße Figur trägt eine Glühbirne.
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»Sicherheit trotz Energiesparmodus« – Empfehlungen für Kommunen zu Möglichkeiten der Senkung des Energieverbrauchs von Beleuchtungsanlagen im öffentlichen Raum mit Blick auf die Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung

Fortbildung für kommunales Energiemanagement

Am 12. und 13. Juni 2023 findet der 25. Deutsche Fachkongress für kommunales Energiemanagement des Deutschen Instituts für Urbanistik statt. Erfahren Sie mehr unter:

Eines der Hauptthemen kommunaler Energiepolitik ist die öffentliche Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen. Das ist nicht verwunderlich, da über 30 Prozent des gesamten kommunalen Eigenenergiebedarfs allein durch die Straßenbeleuchtung verursacht werden kann. Es existieren jedoch zahlreiche Möglichkeiten, Energieverbrauch und Betriebskosten der Beleuchtungsanlagen zu reduzieren und mittels neuer, effizienteren Technologien Fortschritte zu erzielen. (Planungsleitfaden der Sächsischen Energieagentur GmbH - SAENA)

Subjektives Sicherheitsempfinden und Dunkelheit

Zwar existiert noch Forschungsbedarf über die Zusammenhänge zwischen Kriminalität und Dunkelheit, belegt ist jedoch, dass das subjektive Sicherheitsempfinden im öffentlichen Raum nachts besser bzw. größer ist, wenn es mehr Beleuchtung gibt.

Dunkelheit ist grundsätzlich mit Angst besetzt. Umfragen einer Studie des Max-Planck-Instituts ergaben, dass besonders Menschen, die schon einmal verbale oder körperliche Gewalt erlebt haben, nachts dunkle Orte meiden. Dunkelheit kann somit Auswirkungen auf das subjektive Sicherheitsempfinden haben.

Auch im Rahmen der Allianz Sichere Sächsische Kommunen wurden Sicherheitsanalysen durchgeführt, die sich jeweils aus der Auswertung vorhandener statistischer Daten und den Ergebnissen einer Bürgerbefragung zu Sicherheitsgefühl und Zufriedenheit zusammensetzen. Diese geben den Ist-Zustand in einer Kommune mit belegbaren Fakten wieder und stellt sie in Zusammenhang mit dem wahrgenommenen Sicherheitsempfinden der Bevölkerung. Somit werden mögliche Diskrepanzen zwischen tatsächlicher Kriminalität und subjektivem Sicherheitsgefühl aufgezeigt.

Öffentliche Beleuchtung, besonders Straßenbeleuchtung dient einer wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Belebung. Mittels Beleuchtung kann das Sicherheitsgefühl erhöht und damit Aktivitäten im Außenraum ermöglicht oder attraktiver gestaltet werden. Ein positiver Einfluss auf den Schutz vor Straftaten durch mehr Beleuchtung konnte, wie bereits erwähnt, aber nicht festgestellt werden. Dennoch ist zu beobachten, dass Straßenbeleuchtungen Angsträume verhindern und damit der sozialen Sicherheit dienen kann. Die Gemeinde ist für die Gestaltung einer flächendeckenden öffentlichen Beleuchtung berechtigt, aber nicht verpflichtet. (Bundesamt für Naturschutz (BfN); Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen)

Der Ort Osterby in Schleswig-Holstein geht andere Wege. Dort kann nachts per SMS die Straßenbeleuchtung eingeschaltet werden, wenn man sie braucht. Link zum Beitrag

Verkehrsunfallprävention durch Straßenbeleuchtung

Die Qualität der Straßenbeleuchtung hat einen großen Einfluss auf die Verkehrssicherheit. Im Zusammenhang mit der Größe der Fahrgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs wirkt sie unmittelbar auf das Sicherheitsrisiko und der damit verbundenen Wahrscheinlichkeit eines Unfalls. Nur durch frühzeitiges Erkennen eines Objektes kann rechtzeitig reagiert und das Fahrzeug im Bedarfsfall zum Stehen gebracht werden. Ebenfalls ausschlaggebend ist die Höhe der Verkehrsdichte bei Nacht.

Die europäische Norm DIN EN 13 201 definiert die Leistung der Straßenbeleuchtung. Darin enthalten sind sämtliche Qualitätsmerkmale für eine Straßenbeleuchtung. Demnach soll die Qualität der Beleuchtung dem Sicherheitsrisiko angepasst sein. Das bedeutet, je höher das Sicherheitsrisiko am Standort der Beleuchtung ist, umso höhere Qualitätsstandards gelten für die Straßenbeleuchtung.

Bei einer Energieeinsparung an öffentlichen Beleuchtungsanlagen dürfen demnach nicht die möglichen negativen Auswirkungen von Dunkelheit auf das subjektive Sicherheitsempfinden sowie eines zunehmenden Unfallrisikos im Straßenverkehr außer Acht gelassen werden.

Weiterführende Informationen

Es bedarf von Anfang an gut durchdachter Konzepte mit klar definierten Prioritäten, Zeitvorgaben, der Hinzuziehung von erfahrenen Fachplanerinnen und Fachplanern, der Berücksichtigung technischer und rechtlicher Vorgaben sowie der Haushaltslage der jeweiligen Kommune. Eine konsequente Betreuung und Umsetzung aller Maßnahmen ist dabei wesentlich für eine erfolgreiche Sanierung auf diesem Gebiet. 

Die Einsparung von Energie ist wie bereits beschrieben, nicht das allein anzustrebende Ziel. Eine Kostensenkung durch Energiesparmaßnahmen bei öffentlichen Beleuchtungsanlagen darf nicht zu Lasten des Sicherheitsgefühls im öffentlichen Raum gehen.

Derzeitige Forschungsprojekte zu den beiden beschriebenen Themenfeldern dauern noch an. Das Thema Lichtverschmutzung rückt zudem verstärkt in den Fokus. Lichtverschmutzung entsteht dort, wo starkes, unnatürliches Licht die Umwelt verändert. Verursacher sind vor allem Straßenbeleuchtung, Leuchtreklamen, Freizeitanlagen, Autos und erhellte Gebäude.

Lichtverschmutzung impliziert auch, eine permanente Tages- und Nachtbeleuchtung der Umgebung mit künstlichem Licht. Permanentes Licht birgt nicht nur gesundheitliche Probleme für den Menschen, sondern hat ebenso Auswirkungen für Tiere und Pflanzen.

Viele ältere Beleuchtungsprodukte entsprechen nicht mehr den Vorgaben des europäischen Gesetzgebers. Bereits seit April 2015 dürfen keine Quecksilberdampf- und Natriumlampen mehr verkauft werden. Sind die Restbestände verbraucht, bedarf es zwingend einer Modernisierung der Beleuchtungsanlagen. Klimaziel der Bundesregierung ist es zudem, weiterhin die CO₂-Emission zu senken.

Mit dem Einsatz von LED-Lampen ist eine Energie- und auf lange Sicht auch Kosteneinsparung möglich, allerdings hat seit dem Einsatz von LEDs die Lichtverschmutzung weltweit zugenommen.

Dennoch besitzen sie das Potential, die Lichtverunreinigung zu senken. Dazu müsste aus den LED-Lichtern lediglich das blaue Lichtspektrum entfernt werden. Von der damit erzielten Reduzierung an Helligkeit würden Ökosysteme, nachtaktive Tiere, Insekten sowie Menschen profitieren.

Weiterführende Informationen

Der Fokus aller Maßnahmen zur Energieeinsparung sollte auf das Motto: »Licht nach Bedarf« ausgerichtet sein, d. h. Licht sollte nur da leuchten, wo es tatsächlich gebraucht wird. Ideen und Möglichkeiten gibt es bereits. Die Umrüstung auf LED-Technologien, Lichtkonzepte mit Bewegungsmeldern oder Licht-Managementsysteme, die Licht ab bestimmter Uhrzeit ausschalten sowie dimmbares Licht oder funktionales Licht als Regelbeleuchtung mit Berücksichtigung von Lichtmenge, Lichtlenkung und Lichtfarbe, sind nur einige denkbare Varianten.

Die Beantragung von Fördermitteln unter Inanspruchnahme einer Fördermittelberatung ist nur ein wichtiger Eckpfeiler in der Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen öffentlicher Beleuchtungsanlagen. Unabdingbar ist ebenso die enge Zusammenarbeit von Stadt bzw. Kommune, Handelskammer und Leuchtherstellern sowie ein Monitoring zu Fragen wie: Wo liegt welcher Verbrauch vor? Was muss unbedingt beleuchtet werden?

Bei jedem neuen Bauvorhaben gilt es, nachhaltige Lösungen zu prüfen. Dazu gehört auch eine offene Kommunikation und der Austausch mit der Bevölkerung. Die Akzeptanz der Notwendigkeit und Umsetzung von Einsparmaßnahmen sind bei der Beachtung einer Gewährleistung des Sicherheitsempfindens für die Menschen in der Kommune wichtig.

Die Sächsische Energieagentur GmbH (SAENA) unterstützt sächsische Kommunen bei der Einführung eines systematischen Energiemanagements nach dem länderübergreifenden Qualitätsstandard Kom.EMS (Kommunales Energiemanagement-System). Damit wird sächsischen Städten, Gemeinden und Landkreisen im Rahmen der Projekte weiterführende Unterstützung geboten, die u. a. Schulungen kommunaler Mitarbeitender, jährliche Bürgermeister- und Bürgermeisterinnengespräche oder die Umsetzungsbegleitung nach Kom.EMS beinhaltet – einem speziell für kommunale Verwaltungen entwickelten Managementsystem.

Der digitale »Planungsleitfaden Straßenbeleuchtung« der SAENA enthält alle wichtigen Informationen zu Förderrichtlinen und -anträgen, rechtlichen und normativen Grundlagen der Straßenbeleuchtung, Herangehensweisen mittels einer Vielzahl praktischer Checklisten und Arbeitshilfen sowie technischen Lösungen zu Einsparpotentialen bei der Modernisierung der Straßenbeleuchtung sächsischer Kommunen.

Im Rahmen der Nationalen Klimaschutz Initiative (NKI) wird die Sanierung von Beleuchtungsanlagen in der Innen- und Außenbeleuchtung auch vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) gefördert. Die Richtlinie wurde 2022 novelliert und gilt bis ins Jahr 2027. Gefördert wird beispielsweise die Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung, adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung sowie die Sanierung von Lichtsignalanlagen.

Weiterführende Informationen

Sachsen

Das Energieportal Sachsen ist eine interaktive Landkarte mit Daten und Beispielen zu aktiven Kommunen im Klimaschutz, energieeffizientem Bauen, Energieberatern, dem Stand der erneuerbaren Energien und vielen weiteren regionalen Informationen rund um Energie in Sachsen. Hier können sich Städte, Gemeinden oder Landkreise über Fördermöglichkeiten informieren und erhalten einen Überblick zu aktuellen Förderrichtlinien von Land und Bund sowie Erfahrungen bei der Antragstellung.

Im Energieportal Sachsen oder auch beim SAENA-Klimaschutzmanager sind die Städte, Gemeinden und Landkreise aufgeführt, die sich erfolgreich am European Energy Award beteiligen oder im kommunalen Energiemanagement aktiv sind. Durch die zahlreichen guten Bespiele wird deutlich, wie das Thema Klimaschutz in Sachsen in Bezug auf die Bereiche Energieeffizienz und Energieeinsparung gestaltet wird.

national und international

1. Sternenstadt Fulda

Über die sächsische Landesgrenze hinaus gibt es ebenfalls sehr gute Beispiele für Maßnahmen zur Energieeinsparung bei öffentlicher Beleuchtung. Beispielhaft ist die »Sternenstadt Fulda« zu nennen. Die Stadt Fulda hat eine Richtlinie zum nachhaltigen Umgang mit funktionalem und gestalterischem Licht im Außenbereich entwickelt und setzt diese für alle Vorhaben zur Errichtung und Änderung von Beleuchtungsmaßnahmen mit baugestalterischer Wirkung im öffentlichen, privaten und gewerblichen Umfeld erfolgreich um.

2. Osterby in Schleswig-Holstein

Der Ort Osterby in Schleswig-Holstein geht andere Wege. Dort kann nachts per SMS die Straßenbeleuchtung eingeschaltet werden, wenn man sie braucht. Link zum Beitrag

3. Chur in der Schweiz

Ein internationales Beispiel wie öffentliche Beleuchtung zu Energieeinsparung unter der Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Vermeidung von Lichtverschmutzung umgesetzt wird, ist die Stadt Chur in der Schweiz.

Chur verfügt über ein öffentliches Wege- und Straßennetz von 220 Kilometern. Davon sind rund 120 Kilometer durch insgesamt über 4.000 Straßenleuchten sichergestellt.  Die Webseite für Gemeinden, Elektrizitätswerke und Betreiber von öffentlichen Beleuchtungen in der Schweiz »topstreetlight.ch« hat die Churer Straßenbeleuchtung als Vorzeigebeispiel in Sachen intelligente LED-Systeme präsentiert.

  1. www.energie.sachsen.de – auf dieser Seite sind sämtliche Informationen und zweige rund um das Thema Energie in Sachsen abgebildet
  2. www.smekul.sachsen.de – Seite des Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
  3. www.saena.de – auf der Seite der Sächsischen Energieagentur GmbH sind u. a. Veranstaltungen speziell für Kommunen aufgeführt
  4. www.ssg-sachsen.de – Empfehlungen zu Energieeinsparungen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages
 

Handlungsleitfaden – Stromausfall im Freistaat Sachsen

Piktogramm von Hochhäusern, die mittleren Häuser ohne Licht in den Fenstern, Aufschrift: Blackout © Pixabay

Die Versorgung gerade von Standorten der Kritischen Infrastrukturen (z.B. Einrichtungen von Staat und Verwaltung, der Polizei, weiteren Gefahrenabwehrbehörden, Krankenhäusern
oder Einrichtungen der Wasserversorgung) mit Mineralölprodukten zum Betrieb von Netzersatzanlagen ist unabdingbar und sicherzustellen.
Hierzu ist auf die Infrastruktur und die spezifischen Fähigkeiten der Mineralöltransportlogistik zurückzugreifen, die fest in die Konzepte der Treibstoffsicherstellung einzuplanen sind.
Zu beachten ist hierbei, dass die technische Ausstattung der Speditionsunternehmen mit Transporttechnik bezüglich der jeweilig zu erfüllenden Aufgaben sehr unterschiedlich ist (Ausstattung mit Pumpen, Befüllungsart Bottom oder Top, Verwendung von elektronischen Sicherungssystemen, Vorhaltung von Schlauch- und Adaptermaterial). Ebenfalls war zu klären, wie die verfügbare Technik in das erforderliche Versorgungskonzept integriert werden kann.

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