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Illegale Müllentsorgung

ein Einkaufswagen im Wald mit viel Plastikmüll gefüllt und rings herum © Pixabay

Illegale Müllentsorgung ist seit Jahren, auch in Sachsen, ein wachsendes Problem, das sowohl die Umwelt als auch die Gesellschaft betrifft. Obwohl es Gesetze gibt, die die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen vorschreiben, gibt es immer noch Menschen, die illegal ihre Müllentsorgung betreiben.

Es gibt viele Faktoren, die zu illegaler Müllentsorgung führen können. Ein wichtiger Faktor ist die unzureichende oder schlichtweg fehlende Entsorgungsinfrastruktur, da nicht jede Gemeinde über einen Recyclinghof verfügt.  

Ein weiterer Grund für illegale Müllentsorgung ist, dass die Entsorgungskosten oft zu hoch sind. Viele Menschen können sich die Gebühren, die von den örtlichen Entsorgungsunternehmen verlangt werden, nicht leisten, und entsorgen ihren Müll stattdessen illegal. Andere werfen ihren Müll einfach in öffentlichen Gebieten ab, weil es bequemer ist, als ihn ordnungsgemäß zu entsorgen.

Illegale Müllentsorgung hat einige schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt. Der illegal entsorgte Müll kann schädliche Chemikalien und andere toxische Stoffe enthalten, die in den Boden, das Grundwasser und die Luft gelangen können und so die Umwelt verschmutzen und verunreinigen. Auch können illegale Müllkippen ein Paradies für Ratten, Schädlinge und Moskitos darstellen und so die öffentliche Gesundheit und Hygiene gefährden.

Unordentliches Aussehen vieler Orte, wo Müll illegal entsorgt wird, kann auch zum Verlust von Touristenattraktivität führen und die lokale Wirtschaft schädigen.

Gemäß § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind Abfälle im Sinne dieses Gesetzes alle beweglichen Sachen, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.

Ein Entledigen liegt vor, wenn der Besitzer bewegliche Sachen einer Verwertung oder einer Beseitigung zuführt oder die tatsächliche Sachherrschaft über sie unter Wegfall jeder weiteren Zweckbestimmung aufgibt.

Abfälle, die nicht verwertet werden, müssen gemäß §§10 und 28 KrWG grundsätzlich umwelt- und gemeinwohlverträglich beseitigt werden. Hierbei dürfen diese nur in den dafür vorgesehenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Dafür stellen die Kommunen umfassende Entsorgungsmöglichkeiten wie den Wertstoffhof bereit.

Ordnungswidrig handelt deshalb, wer entgegen § 28 KrWG vorsätzlich oder fahrlässig Abfälle zur Beseitigung außerhalb einer dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage behandelt, lagert oder ablagert. Wer gefährliche Abfälle illegal entsorgt (z. B. Autos mit Ölrückständen), begeht eine Straftat.

Der § 3 Abs. 4 Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG) verpflichtet den Landkreis zur Entsorgung von Abfällen, die auf einem der Allgemeinheit zugänglichen Grundstück (Wald, Straßenränder, Felder, Wiesen usw.) abgelagert wurden.

Die Kommunen versuchen, die dadurch entstehenden Kosten dem Verursacher in Rechnung zu stellen, meist bleibt die Kommune jedoch auf den Kosten sitzen.

Dresden gab 2020 rund 255.000 € für die Entsorgung illegal abgelagerten Mülls aus, mehr als doppelt so viel wie im Jahr davor. Ähnlich im Landkreis Freiberg, wo die Kosten von 29.000 auf fast 108.000 € stiegen.

Ein Sonderfall der illegalen Abfallentsorgung ist das Stehenlassen von schrottreifen Fahrzeugen (ohne Kennzeichen) im öffentlichen Straßenraum. Einige Kommunen schleppen diese ohne Vorwarnung ab, andere befestigen an ihnen zunächst für einige Wochen einen Aufkleber, um dem/die Halter:in zum Entfernen des Fahrzeugs aufzufordern. Bleibt dies erfolglos, wird das Fahrzeug abgeschleppt und verschrottet oder verkauft. Falls, z.B. mit Hilfe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer, der/die Halter:in ermittelt werden kann, wird diese/r mit den Kosten belastet. Zusätzlich wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder auch ein Strafverfahren wegen gefährlicher Abfallentsorgung eingeleitet.

Ein weiteres zunehmendes Problem für die Kommunen stellen im öffentlichen Raum abgestellte schrottreife Fahrräder dar. Sie blockieren insbesondere Fahrradstellplätze an Bahn-Haltestellen. Die Kommunen entfernen solche Räder, halten sie teilweise eine begrenzte Zeit lang zur Abholung im Fundbüro bereit, um sie anschließend zu versteigern oder zu entsorgen. Einige Kommunen kennzeichnen Räder, bevor sie sie entfernen, um dem/der Besitzer:in Gelegenheit zu geben, sie selbst zu entfernen.

In Dresden wurden 2019 rund 200, in Leipzig gar 369 Schrotträder von der Stadt eingesammelt und verschrottet.

Eine nicht geringe Umweltbelastung geht allein schon von Zigarettenstummeln aus. Eine einzige weggeworfene Kippe verschmutzt rund 40 l Grundwasser mit Nikotin, hinzu kommen Spuren von Arsen, Kupfer und Blei.

Die Initiative »Die Aufheber« fordert daher die Einführung eines Pfandes auf Zigarettenverpackungen, das nur zurückgezahlt wird, wenn die Verpackung mit den Kippen zurückgegeben wird.

https://aufheber.org

Auch Hundekot ist in vielen Städten ein Problem, nicht nur unter hygienischen Gesichtspunkten. Einige Gemeinden stellen Spender für Hundekotbeutel auf, diese müssen aber regelmäßig nachgefüllt und die Abfallbehälter geleert werden, was Kosten verursacht. Zwar ist das Hinterlassen von Hundekot bußgeldbewehrt, doch können die Bußgelder kaum eingetrieben werden, da die Verantwortlichen selten ermittelt werden.

Nein, illegale Müllentsorgung ist kein lokales Phänomen, sondern kann im ganzen Bundesgebiet beobachtet werden.
Berlin gibt beispielsweise jährlich ca. 4 Mio. € für die Beseitigung illegal abgeladenen Mülls aus. In Köln sind es sogar 7 Mio. €.
In Sachsen-Anhalt wurden 2016 rund 4.000 t illegal abgeladener Abfälle durch Kommunen beseitigt, die Kosten werden auf mindestens 1,14 Mio. € beziffert.
Auch Brandenburg verzeichnet einen Anstieg illegaler Müllkippen. Insbesondere gefährliche, z.B. asbestbelastete Abfälle, deren ordnungsgemäße Entsorgung besondere Kosten verursacht, werden nachts in der Natur abgeladen.

Die INFA-VKU-Studie ist eine vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in Auftrag gegebene und vom INFA-Institut für Abfall-, Wasser- und Infrastrukturwirtschaft durchgeführte Studie aus dem Jahr 2020.

Der Schwerpunkt der Studie liegt auf der Ermittlung der Menge und der Kosten des Litterings* in deutschen Städten und Gemeinden, insbesondere der Menge an Abfall, der durch Einwegplastik und Zigarettenkippen in der Umwelt entsteht, sowie der Kosten für deren Beseitigung. Die Studie untersucht auch die Auswirkungen von Littering auf die Umwelt und die öffentliche Gesundheit und gibt Empfehlungen zur Reduzierung von Littering und zur Steigerung des Recyclings.

Die Studie ermittelte Gesamtkosten von 700 Mio. € für die genannten Stoffe. Allein die Reinigung und Entsorgung von Zigarettenkippen kostet die deutschen Kommunen insgesamt ca. 225 Mio. € pro Jahr. Würden diese Kosten auf die Erzeuger verlagert, müsste jede Zigarette um 0,28 Cent teurer werden. 120 Mio. € im Jahr entfallen auf die Beseitigung von To-Go-Bechern. Am Müll im öffentlichen Raum (Littering und öffentliche Abfallbehälter) machen Einweg-Kunststoffe einen Gewichtsanteil von 5,7% und einen Volumenanteil von 22% aus. Alle Verpackungen zusammen tragen knapp 19% Gewichtsanteil bzw. 35% Volumenanteil am Müll im öffentlichen Raum bei. In Großstädten ist dieser Anteil am höchsten.

Pro Kopf der Bevölkerung beseitigen die Kommunen jährlich etwa 140 Liter Abfall. Gut die Hälfte davon ist allerdings durch die einzelnen Bürger:innen nicht vermeidbar, dabei handelt es sich z.B. um Grünschnitt oder Rückstände aus dem Winterdienst. Der Rest ist jedoch überwiegend Verpackungsabfall, der in die entsprechenden Sammelsysteme gehört oder ganz vermieden werden sollte.

»Ermittlung von Mengenanteilen und Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Einwegkunststoffprodukten im öffentlichen Raum«

»Einwegplastik und Zigarettenkippen in der Umwelt kosten Kommunen jährlich 700 Millionen Euro«


*Littering

Als Littering (engl. to litter = wegwerfen, verstreuen) wird das achtlose Wegwerfen z. B. von Kippen, Kaugummis und anderen Gegenständen bezeichnet, die die öffentlichen Wege verschmutzen und die Kosten für die Straßenreinigung erhöhen. Die Bundesländer geben mit entsprechenden Bußgeldkatalogen einen Rahmen vor, den die Kommunen ausschöpfen können, aber nicht müssen. Wirkung entfalten Bußgelder allerdings nur dann, wenn der Gemeindevollzugsdienst über genügend Personal verfügt und ausreichend präsent ist, um Menschen vom Littering tatsächlich abzuhalten.

zeigt eine Bierflasche im Wasser schwimmend © Pixabay

Kommunen haben eine wichtige Rolle bei der Verhinderung illegaler Müllentsorgung. Es ist ihre Aufgabe, sicherzustellen, dass Abfall ordnungsgemäß entsorgt wird, um Umweltschäden und Gesundheitsrisiken zu minimieren.
Hierzu gibt es verschiedene Maßnahmen, die Kommunen ergreifen können:

Eine Möglichkeit ist es, breit angelegte Informationskampagnen zu starten, um der Öffentlichkeit bewusst zu machen, dass unrechtmäßige Müllentsorgung illegal ist und welche Auswirkungen sie auf die Umwelt hat.

Die Gemeinde kann durch das Aufstellen von Müllbehältern und Recycling-Stationen an öffentlichen Plätzen dafür sorgen, dass eine ordnungsgemäße Müllentsorgung auch für die Bürger einfacher wird.
Beispielhaft kann hier das durch ASSKomm geförderte Projekt der Stadt Großenhain genannt werden.

https://www.grossenhain.de/sauberkeit.html

Kommunen können auch die Bürger selbst dazu anhalten, illegale Müllentsorgung zu melden. Einrichtungen wie eine Hotline oder eine App können dabei helfen, illegale Müllentsorgung schnell zu erkennen und Maßnahmen einzuleiten.

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/beschwerden.php
https://melder.vv-wildenstein.com/
https://goerlitz.maengelmelder.de/#pageid=1
https://wozwickts.zwickau.de/frontend-server/form/provide/151/

Eine Erhöhung der Bußgelder für illegale Müllentsorgung kann abschreckend wirken und dazu beitragen, das Problem zu minimieren.

Regelmäßige Kontrollen von potenziellen illegalen Müllkippen in der Gemeinde können dazu beitragen, illegale Müllentsorgung zu verhindern.
Aber auch Ermittlungen im Nachgang können zur Bekanntmachung von Täter:innen führen.

Viele Städte setzen auch auf sogenannte Mülldetektive. Diese durchsuchen den illegal abgelagerten Müll nach Hinweisen auf den oder die Verursacher, um diesen die Kosten der Entsorgung in Rechnung stellen zu können.

Der MDR begleitete hierzu die Mülldetektive der Stadt Chemnitz mit der Kamera. Den Fernsehbeitrag können sie sich hier ansehen:

weiter zum Video

Mit diesen Maßnahmen können Kommunen dazu beitragen, Umweltschäden und Gesundheitsrisiken zu minimieren und eine saubere Umwelt für alle zu schaffen.

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