02.03.2023

Zweite Förderrunde für die »Orte der Demokratie«

Torte mit Zuckerguss überzogen bereits eine Hälfte in Stücke geteilt und auf der anderen Seite steht Orte für Demokratie
© SMJusDEG I Daniel Meißner

In der zweiten Förderrunde sollen bis zu acht weitere Projekte für eine Förderung ausgewählt werden. Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit dem Interessenbekundungsverfahren.

Ein externer Fachbeirat von Sachverständigen - Vertreterinnen und Vertretern u.a. aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik – wird die eingereichten Konzepte sichten und eine Empfehlung abgeben, welche Träger zur Antragstellung (Stufe 2 des Antragsverfahrens) aufgefordert werden sollen.

Was ist das Förderprogramm »Orte der Demokratie«?
Das Förderprogramm »Orte der Demokratie« ist Teil der gemeinsamen Förderrichtlinie »Orte des Gemeinwesens« des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS). »Orte der Demokratie« sind Orte des Gemeinwesens. Sie bieten ein Dach, unter dem demokratisch ausgehandelt werden kann, wie das Zusammenleben in der Kommune konstruktiver gestaltet werden kann, durch konkrete Projekte. Alle die wollen, sollen mitreden und mitgestalten können. Mittels methodischer Begleitung sollen unterschiedlichste Perspektiven in den Austausch über lokale Themen und Herausforderungen kommen. Die »Orte der Demokratie« können dazu beitragen, die demokratische Selbstwirksamkeit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Lebensqualität und den lokalen Zusammenhalt zu steigern.

Welche Eckpunkte und Rahmenbedingungen gibt es?
WER: gemeinnützige Vereine, Verbände, Gesellschaften und Kommunen
WO: in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern oder mit einem konkreten, bedarfsorientierten Stadtteilbezug
WIEVIEL: maximal 100 000 EURO pro Jahr
WIE LANGE: bis zu drei Jahre

Wie und bis wann kann ich mich bewerben?
Seit 1. Januar 2023 ist die Sächsische Aufbaubank (SAB) Bewilligungsstelle für das Förderprogramm »Orte der Demokratie«. Am 1. März 2023 wurde das Förderportal geöffnet. Hier finden Sie alle Informationen zum Antragsverfahren. Bis zum 18. April 2023 können Sie Ihre Interessenbekundung einreichen: Orte der Demokratie als Orte des Gemeinwesens - sab.sachsen.de

Gibt es Unterstützung während des Antragsverfahrens?
Sie haben Interesse, aber noch Fragen? Dann nutzen Sie unsere FAQ-Webinare, in denen die Fachreferent:innen Ihre Fragen beantworten. Bitte melden Sie sich für einen Termin an, der Ihnen am besten passt. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Registrierung möglich.

Donnerstag, 16.03.2022: 14:00 – 15:00 Uhr; Registrierungslink oder Mittwoch, 29.03.2023: 11:00 – 12:00 Uhr; Registrierungslink. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Ihren Zugangsdaten.

Weitere Informationen sowie eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen (FAQ) finden Sie auf der Homepage des Förderprogramms: www.demokratie.sachsen.de

Ansprechpartner für das Förderprogramm im SMJusDEG:
Franz Knoppe
Tel.: 0351 / 564-16514
E-Mail: demokratie@smj.justiz.sachsen.de.

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