07.06.2021

Sächsischer Landtag verabschiedet Doppelhaushalt 2021/2022

Ein Sparschwein steht auf einem Tisch, worauf mehrere Blätter mit verschiedenen Diagrammen liegen.
© LPR

Am 20. Mai 2021 hat der Sächsische Landtag den Doppelhaushalt für 2021/2022 beschlossen. Ab sofort können an den Landespräventionsrat wieder Förderanträge gestellt werden.

Der Sächsische Landtag hat mit den Stimmen der Regierungskoalition am 20. Mai 2021 den Doppelhaushalt 2021/2022 beschlossen. Dem Landespräventionsrat wurden die beantragten Haushaltsmittel zur Umsetzung der Landesstrategie »Allianz Sichere Sächsische Kommunen« (ASSKomm) in voller Höhe bestätigt. Damit können Kommunen weiterhin das Begleitende Coaching zur Unterstützung ihrer lokalen Präventionsarbeit in Anspruch nehmen sowie beim Landespräventionsrat ihr Interesse an der Durchführung einer Sicherheitsanalyse anzeigen.

Auch über die Förderrichtlinie Kommunale Prävention können wieder Präventionsprojekte und -maßnahmen zur Förderung beantragt werden. Ab sofort können Anträge auf Bewilligung für die Jahre 2021 und 2022 gestellt werden.

Mit diesem Beschluss wird deutlich, dass der Kommunalen Prävention in Sachsen ein hoher Stellenwert eingeräumt wird und die Kommunen weiterhin in ihren Bemühungen durch den Landespräventionsrat unterstützt werden.

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