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Externes und Sonstiges

Orientierungshilfe für die Videoüberwachung durch sächsische Kommunen nach § 13 SächsDSDG und § 30 SächsPBG

Ein Stab an dem vier Videokameras angebracht sind und in verschiedene Richtungen ausgerichtet. © Pixabay

Die formellen und materiellen Anforderungen für den Einsatz einer Videoüberwachung wurden mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Vergleich zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) (bzw. dem vor für die sächsischen öffentlichen Stellen vormals geltendem SächsDSG) nicht abgesenkt. Sie blieben vielmehr hoch und nach wie vor komplex. Daher sollten Verantwortliche von älteren Videoüberwachungsanlagen prüfen, ob die vor Wirksamwerden der seit 25. Mai 2018 geltenden Rechtslage in Betrieb gesetzten laufenden Videoüberwachungen den geänderten Anforderungen entsprechen und fortgesetzt werden können. Dies betrifft insbesondere die gestiegenen Anforderungen an die Transparenz und an die Gestaltung der Datenverarbeitung. Diese Orientierungshilfe bietet ausführliche Hinweise für eine sorgfältige Prüfung, ob der Einsatz optisch-elektronischer Einrichtungen zu einem bestimmten Zweck datenschutzrechtlich zulässig ist.

 

Informationssicherheit in den Kommunen

© Sächsische Staatskanzlei

Die Kommunen und andere als nicht-staatliche Stellen bezeichneten Körperschaften sind mit dem Inkrafttreten des Sächsischen Informationssicherheitsgesetzes noch enger mit der staatlichen Informationssicherheitsorganisation verwoben. Das bringt für die Kommunen neue Pflichten mit sich, aber auch die Möglichkeit von zahlreichen Unterstützungsleistungen des Freistaates Sachsen zu profitieren.
Die Webseite der Sächsischen Staatsregierung informiert Kommunen über nötigte Schritte um die Informationssicherheit zu gewährleisten.

Weiterhin besteht das Angebot einer Online-Sprechstunde »IT-Sicherheit in den Kommunen« an jedem ersten Freitag im Monat um 10 Uhr des SAX.CERT, um die Themen der IT-Sicherheit genauer zu erläutern als auch Fragen und Bedarfe aus den Kommunen aufzunehmen.

 

Beteiligungsportal Sachsen

zeigt Logo des Beteiligungsportals Sachsens © Sächsische Staatskanzlei

Über das Beteiligungsportal können verschiedene Formate von Beteiligungsverfahren durchgeführt werden:

  • Dialogverfahren, 
  • formelle Beteiligungsverfahren zu Rechtsvorhaben,
  • Terminvereinbarungen und
  • Online-Umfragen.

Das Beteiligungsportal wurde vor allem geschaffen, um Bürger, Unternehmen, Träger öffentlicher Belange stärker in das Verwaltungshandeln zu integrieren, es steht somit den kommunalen Präventionsräten sowie Präventionskoordinatoren zur Verfügung. Seine Funktionen können aber auch ausschließlich intern genutzt werden.

Um ein Online-Beteiligungsverfahren mit dem Portal durchführen zu können, benötigen Sie einen Zugang zum System. Diesen erhalten Sie von der Sächsischen Staatskanzlei. Konkrete Kontaktinformationen und weitere Informationen zu Nutzungsmöglichkeiten und Funktionen des Portals erhalten Sie auf der Themenseite im E-Government-Portal der Staatskanzlei.

Das Fortbildungszentrum Meißen bietet Schulungen im Umgang mit dem System an. Diese sind im Fortbildungskatalog unter dem Suchstichwort »Online-Bürgerbeteiligung« im Bereich »Digitale Verwaltung« zu finden.

 

Projekt Digital-Lotsen

Bild zeigt eine Grafik einer Flaschenpost: eine Glasflasche mit Korken schwimmend im Wasser mit einer Rolle Papier drin und der Aufschrift: Digital-Lotsen-Flaschenpost © SSG Sachsen

Projekt »Digital-Lotsen-Sachsen«

In verschiedenen Bundesländern gibt es Programme zur Förderung von Digital-Lotsen in Städten, Kreisen und Gemeinden. Vorreiter ist das Bundesland Baden-Württemberg. Im DACH-Raum etablieren sich zunehmend Digital-Lotsen im kommunalen Umfeld. Speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fungieren als »Botschafter« für Digitalisierung in ihren Verwaltungen und nehmen die Rolle des Treibers für die Erstellung von Digitalstrategien wahr.

Die Digitalisierung bedeutet tiefgreifenden Wandel in Abläufen und Arbeitsweisen, wie wir sie heute kennen. Dazu braucht es eine aktive Unterstützung, wie Digitalisierung innerhalb der Verwaltung nachhaltig gelingen kann.
Hier setzt das Projekt der Digital-Lotsen an. Sie haben Sie die Möglichkeit, die digitale Kompetenz in die eigene Verwaltung zu holen und sich die Begleitung der Digital-Lotsen zu sichern.

Digitales Frühstück

Am 3. Freitag im Monat bieten die Digital-Lotsen von 09:30 Uhr bis 10:30 Uhr ein Online-Treffen in lockerer Atmosphäre an. Sie starten mit einem 15-minütigen Impulsvortrag zu einem Thema rund um die Digitalisierung. Danach gibt es die Möglichkeit untereinander ins Gespräch zu kommen. Also, die Frühstücksbrötchen oder das Müsli bereit legen und die Arbeitswoche gemeinsam mit interessanten Inhalten und Vernetzung ausklingen lassen. 

Newsletter

Der Newsletter Digital-Lotsen-Flaschenpost möchte Interessenten, insbesondere die Digital-Navigatoren, aus den sächsischen Kommunen auf aktuelle Themen im Bereich Verwaltungsdigitalisierung, dem Projekt und weiteren Themen rund um die digitale Transformation aufmerksam machen.

Digital-Lotsen-Sachsen beim Sächsischen Städte- und Gemeindetag

Matthias Martin und Frank Lichnok: Digital-Lotsen@ssg-sachsen.de

Tel: 0351 8192-270

Weitere Informationen zum Projekt, dem Newsletter und dem Digitalen Frühstücksangebot unter:

 

Servicestelle Interkommunale Zusammenarbeit

Bild zeigt Logo Grafik des Sächsischen Stadte- und Gemeindetag mit einer grünen gekachelten Sachsenkarte © SSG Sachsen

Die »Servicestelle Interkommunale Zusammenarbeit« beim Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) wird das Thema Interkommunale Zusammenarbeit in Sachsen weiter voranbringen und als Anlauf- und Beratungsstelle für kreisangehörige Städte und Gemeinden in Sachsen dienen.

Sie ist ein mögliches Instrument

  • für eine langfristige gemeinsame Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch mindestens zwei Kommunen,
  • kann zu einer effizienteren und effektiveren Verwaltung und einer wirtschaftlicheren Leistungserbringung führen und
  • dazu beitragen, die Rechtssicherheit des Verwaltungshandelns zu garantieren.

Weitere positive Aspekte sind eine Erweiterung des kommunalen Handlungsspielraums und ggf. auch eine Erschließung von bislang nicht oder wenig genutzten lokalen und kommunalen Ressourcen.

Mit der Servicestelle Interkommunale Zusammenarbeit besteht eine im Freistaat Sachsen einmalige Einrichtung, die den Städten und Gemeinden in Sachsen Impulse für die kommunale Zusammenarbeit geben soll.

Weiterhin bietet Ihnen die Servicestelle die Möglichkeit das Programm vor Ort vorzustellen, mehr Informationen und Kontakte unter:

Dipl.-Geogr. Peter Schulenkorf, Leiter der Servicestelle 
peter.schulenkorf@ssg-sachsen.de 
Tel.: 0351 8192 231

M.Sc. David Günther, Fachberater und stellv. Leiter 
david.guenther@ssg-sachsen.de 
Tel.: 0351 8192 233

 

Kinder und Jugendliche im Quartier

Buchtitel des Handbuches, welcher grafisch eine Schule mit Jugendlichen davor zeigt. © april agentur GbR

Kinder und Jugendliche sind gleichberechtigte Nutzer:innen öffentlicher Räume, das Quartier ist für sie dabei von zentraler Bedeutung — und sie müssen sich dort sicher fühlen können. Ihr Sicherheitsempfinden im urbanen Raum, das sich von dem Erwachsener deutlich unterscheiden kann, ist jedoch kaum erforscht. Bislang fehlten auch die Methoden, um es gezielt und adäquat zu erfassen.

Das Projekt INERSIKI hat diese Lücke nun geschlossen: Zehn Methoden wurden gezielt entwickelt und erprobt, um damit das Sicherheitsgefühl von Kindern und Jugendlichen im öffentlichen Raum zu erfassen und dazu beizutragen, kinder- und jugendfreundlichere Stadträume zu schaffen. Sie wurden in diesem Handbuch praxistauglich aufbereitet.

Das Handbuch führt das gesammelte Wissen über wertschätzende Beteiligung, kinder- und jugendgerechte Ansprache, sensible Erfassung von subjektiver Sicherheit und die Grundprinzipien der städtebaulichen Kriminalprävention zusammen.

 

Vorsicht vor Telefonbetrug

Titel des Beitrages graphisch gestaltet mit blauer Welle. © LKA

Das Landeskriminalamt hat in Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion Zwickau ein Hinweisblatt entwickelt, um ältere Menschen, deren Angehörige aber auch z. B. Pflegedienste über Telefonmaschen von Betrügern zu informieren.

Es wird u. a. erläutert, was der Enkeltrick ist und wie er funktioniert. Die verschiedenen Maschen der Betrüger werden vorgestellt und die Polizei gibt Tipps, wie man sich verhalten sollte.

 

Prävention von Trickbetrug zum Nachteil älterer Menschen im Zusammenhang mit Corona

Seite 1 des Flyers des KPR Leipzig mit der Überschrift "Nicht mit mir". © KPR Leipzig

Aus aktuellem Anlass hat der Kommunale Präventionsrat Leipzig einen Flyer erarbeitet, der vor Trickbetrug im Zusammenhang mit Corona warnt und Tipps gibt, wie man Betrugsversuche erkennt und richtig handelt. Betrüger:innen adaptieren ihre Vorgehensweise bei Betrugsdelikten zum Nachteil älterer Menschen, um hohe Bargeldzahlungen oder Wertgegenstände zu erbeuten bzw. um sich Zutritt zur Wohnung ihrer Opfer zu verschaffen. Sie beziehen sich dabei auch auf die Corona-Pandemie, beispielsweise den Verkauf von Impfstoff oder der kostenintensiven Behandlung Angehöriger. Die Lageberichte der Polizeidirektion Leipzig zeigten in den letzten Wochen, dass die soziale Isolation von Senior:innen scheinbar gezielt ausgenutzt wird, sodass die Zahl der versuchten und vollendeten Betrugsdelikte stark gestiegen ist. Besonders häufig ist von Fällen zu lesen, in denen sich Betrüger als Polizeibeamt:innen oder andere Vertreter:innen offizieller Stellen ausgeben. Diese Entwicklung betrifft nicht nur die Stadt Leipzig, sondern ist auch in den umliegenden Landkreisen zu beobachten.

Der Kommunale Präventionsrat (KPR) Leipzig möchte daher mit der Weiterleitung seines Flyers eine Anregung geben, wie auch andere Akteure aktiv werden und damit einen aktiven Beitrag für die Seniorensicherheit leisten können. Der KPR bespielt nur das Leipziger Stadtgebiet, jedoch scheint die Problematik nicht an der Verwaltungsgrenze halt zu machen. Die Handreichung liegt in städtischen Einrichtungen sowie in den Impfzentren aus. Als weitere Informationsquellen wird der Newsletter sowie Kooperationspartner:innen genutzt. Derzeit plant der KPR Leipzig ein Pressegespräch mit dem zuständigen Dezernenten, damit das Thema auch in Funk und Fernsehen Aufmerksamkeit erfährt. Es gibt auch die Überlegung, Pflegedienste in die Verteilung der Infobroschüren einzubeziehen. Zielgruppe sind vorrangig ältere Menschen, jedoch ist es auch sinnvoll, deren Angehörige für das Thema zu sensibilisieren.

 

Verbraucherzentrale Sachsen

Das Logo der Verbraucherzentrale Sachsen ist abgebildet und die telefonische und schriftliche Erreichbarkeit ist genannt. © Verbraucherzentrale Sachsen

Der Wandel in den Arbeits- und Lebenswelten der Verbraucher erfordert zukunftsfähige, auf die Bedürfnisse der Verbraucher abgestimmte Konzepte und Investitionen. Durch eine sukzessive Umgestaltung der Beratungsstellen in Kompetenz- und Kooperationszentren im ländlichen Raum will die Verbraucherzentrale Sachsen die Versorgung der Bevölkerung mit wesentlichen Dienstleistungen, Service- und Beratungsangeboten in Wohnortnähe gestalten.

 
 

Prävention rechnet sich ...

Das bild zeigt den Text 25 Jahre Gewaltprävention Bestandsaufnahme und Perspektiven.
© LPR

... insbesondere dann, wenn mithilfe von Daten der Nutzen von Kommunaler Kriminalprävention bestimmt werden kann. Dies ist u. a. möglich, wenn durch Analyse der Kriminalitätsentwicklung die Anzahl verhinderter Straftaten bestimmt wird. Mehr dazu erfahren Sie im Bericht von Dieter Hermann.

 

10 gute Gründe - Warum und Wie kriminalpräventive Räte eingerichtet werden sollten

Das Bild zeigt das Titelblatt eines Handbuches mit den Worten 10 gute Gründe warum und wie kriminalpräventive Räte eingerichtet werden sollten
Herausgeber: Rat für Kriminalitätsverhütung des Landes Schleswig-Holstein, Landespräventionsrat Niedersachsen, Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern  © Rat für Kriminalitätsverhütung

Seit Beginn der 90er Jahre hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass es für die Verhinderung und Eindämmung von Kriminalität eben nicht ausreicht, wenn die staatlichen Behörden – jede für sich – ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen und wenn die Bürgerinnen und Bürger vorsichtig bis misstrauisch durchs Leben gehen. Den Beispielen anderer europäischer Länder folgend, gründeten sich deshalb vor mehr als 15 Jahren vieler Orts erste kriminalpräventive Räte. »Kommunaler Präventionsrat«, »Runder Tisch Sicherheit«, »Arbeitskreis Kriminalprävention« – Namen dafür gibt es viele. Die Grundidee war aber überall die gleiche. All jenen Personen und Einrichtungen, die wegen ihrer Profession, wegen ihrer eigenen Betroffenheit oder wegen ihres (oft ehrenamtlichen) Engagements ein besonderes Interesse und besondere Möglichkeiten hatten, an der Verhinderung von Straftaten mitzuwirken, sollte organisatorisch dazu auch die Gelegenheit gegeben werden. Initiatoren waren oft die Bürgermeister selbst, häufig aber auch Gemeindevertreter, Lehrer, Sozialarbeiter, Pastoren oder Polizeibeamte.

In Schleswig-Holstein entstanden auf diese Weise 90 kommunale Präventionsräte, die an der Beseitigung konkreter örtlicher Sicherheitsprobleme arbeiten.

(Auszug aus: 10 Gute Gründe)

 

Weitere Ergebnisse des Forschungsberichtes

  • Etabliert haben sich Präventionsgremien insbesondere in Kommunen mit einer Gemeindegröße ab 10.000 Einwohner, die allerdings insgesamt nur 15 % aller Kommunen in Deutschland ausmachen.
  • Auch die Ausstattung mit Personal- und Sachmitteln hat sich im Vergleich nicht verbessert, eine Professionalisierung der Präventionsarbeit  konnte also noch nicht erreicht werden. Dabei wurde in diesem Zusammenhang nicht nur festgestellt, dass  Gremien mit einem gewissen Professionalisierungsgrad effektiver arbeiten, sondern auch, dass das Kriminalitätsaufkommen in deren Wirkungsbereich sinkt.
  • Inhaltlich hat sich das zu bearbeitende Themenspektrum der Präventionsgremien erweitert (z. B. Migration/ Integration, Internetkriminalität), was deutlich macht, dass Kommunen über dieses Format in der Lage sind, auf neue Problemlagen flexibel zu reagieren. Trotzdem konzentrieren sich die Bemühungen weiterhin vorrangig auf die klassische Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen.
  • Die bestehenden Präventionsgremien sehen die Notwendigkeit der Bereitstellung externer Angebote zur Professionalisierung der Arbeit und insbesondere auch zur Unterstützung kleinerer Kommunen, sie kennen diese Angebote jedoch nicht oder rufen sie auch bei Kenntnis nicht ab.

Diese Ergebnisse stützen unsere Überzeugung, die Kommunale Prävention zu stärken, da Probleme vor Ort am besten gelöst werden können und Kommunen dafür Unterstützung und Qualifizierung benötigen. Über die Richtlinie Kommunale Prävention, das Beratungs- und Coachingangebot, das Beccaria-Qualifizierungsprogramm »Fachkraft für Kriminalprävention« , den berufsbegleitenden Studiengang »Präventionsmanagement« sowie die Durchführung von Sicherheitsanalysen werden nicht nur die Entstehung stabiler lokaler Präventionsnetzwerke sondern auch die Professionalisierung der Akteure vor Ort gefördert. Im Ergebnis sollen bedarfsorientierte Strategien zur Problemlösung entwickelt und gemeinsam vor Ort umgesetzt werden. In diesem Web-Portal werden sämtliche Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote gebündelt, sowie Informationen über Gelingensfaktoren und Best-Practice-Projekte  bereitgestellt.

 

Entwicklungsförderung und Gewaltprävention für junge Menschen

Das Bild zeigt die Titelseite mit Kindern.
2. aktualisierte Auflage, 2018  © DFK

Impulse des DFK-Sachverständigenrates für die Auswahl & Durchführung wirksamer Programme
– Ein Leitfaden für die Praxis –

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